Keine Gentechnik durch die Hintertür!

Am Mittwoch, den 25.7. hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil wirklich einmal „Recht gesprochen“. Die neuen Gentechnikmethoden (z.B. Crispr/ Cas) fallen unter die Gentechnikverordnung, das heisst, sie unterstehen einer Kennzeichnungspflicht. Weitere Informationen auf der Seite vom Umweltinstitut München.

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